- Kann ich Depressionen verschweigen?
- Bin ich geeignet für die Beamtenlaufbahn?
- Welche Grenzen gibt es?
- Bin ich wirklich psychisch krank oder nur vorübergehend belastet?
- Worauf muss ich in der amtsärztlichen Untersuchung achten?
- Welche Alternativen habe ich?
- Kann ich mit einer Anpassungsstörung verbeamtet werden?
Diese Fragen bekomme ich immer mal wieder gestellt. Ruf mich am besten gleich für ein unverbindliches, kostenloses Erstgespräch an, wenn dir auch diese Fragen unter den Nägeln brennen: 01523 824 5200
Es geht um das Thema Psychotherapie bei Beamtenanwärter:innen und Beamt:innen. Ein scheinbar heikles Thema. Bei mir und meinen Kolleg:innen gibt es immer wieder Fälle, bei denen Beamt:innen oder
Beamtenanwärter:innen Befürchtungen haben, dass eine Psychotherapie von Nachteil für Ihre Karriere sein könnte.
Aber, das muss nicht zwangsläufig so sein.
Die ersten Fragen sind:
Woher weisst du, dass du krank bist?
Welche Diagnose hast du?
Hast du mögliche körperliche Ursachen (z.B. Stoffwechsel) abgeklärt?
Verbeamtung und Psychotherapie? Geht das?
Kurze Antwort: Ja, es geht. Aber es braucht einen genaueren Blick.
Im Vordergrund steht, nach der Beantwortung der obigen Fragen, dass eine Heilung der psychischen Erkrankung in Aussicht steht oder dass die Erkrankung keine wesentliche Einschränkung darstellt.
Weiterhin gibt es den Aspekt der Gleichbehandlung, wie er auch bei anerkannten körperlichen "Behinderungen" angewandt wird. Dort ist relevant, dass in den nächsten 5 Jahren nicht mit einer
Dienstunfähigkeit zu rechnen ist. Auch eine chronische psychische Erkrankung, wie eine rezidivierende Depression, kann wie eine körperliche Einschränkung eingeordnet werden.
Leider geht es bei den Amtsärzt:innen, die beurteilen müssen, ob der Anwärter:innen nicht vorzeitig dienstunfähig wird, nicht immer völlig gerecht zu. Oft bleiben sie offenbar großzügig auf der
sicheren Seite, da der Dienstherr schon bei geringen Zweifeln an der langfristigen Eignung abwinkt und eine Verbeamtung ablehnt. (Quelle: anwalt.de [2]) Andererseits ist auch niemandem gedient,
wenn ein:e Beamt:in nicht genügend belastbar ist und nur unter dem Job leidet. Du hast aber immer auch noch den Klageweg, wenn du dich ungerecht abgewiesen fühlst.
Viele Anwärter:innen haben Angst vor dem amtsärtzlichen Untersuchungstermin oder sind unsicher, ein falsches Wort zu sagen oder in den Befragungsbogen zu schreiben. Gern helfe ich dir, dich
vorher gründlich zu informieren, welche Information wozu gut ist und was wirklich krankheitswertig ist. Grundsätzlich sollte eine bekannte Erkrankung nicht verschwiegen werden.
Aus psychotherapeutischer Sicht müsste zumindest genauer unterschieden werden, ob ein:e Anwärter:in in einer akuten, vorübergehenden Lebenskrise ist (z.B. unter einer Anpassungsstörung
ICD10-F43.2 leidet) oder von einer chronischen Erkrankung betroffen ist. Und genauer, ob und wie die Leistungsfähigkeit des Menschen überhaupt von dieser Belastung eingeschränkt ist.
Ein Beispiel dafür liefert das Ärzteblatt [3]: „Psychische und psychosomatische Erkrankungen kommen dagegen bei Lehrkräften häufiger vor als in anderen Berufen, ebenso unspezifische Beschwerden
wie Erschöpfung, Müdigkeit, Kopfschmerzen und Angespanntheit.“
Wenn du zum Beispiel nach einem zuvor unbeschwerten Leben unter der Last des Studiums auch noch von deinem Partner verlassen wurdest, ein naher Angehöriger verstorben ist oder eine andere
Belastung dazu kommt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass du dich davon schnell wieder erholst. Unterstützend kann eine Psychotherapie oder eine psychologische Beratung dir dabei helfen.
Ungünstig wäre sicherlich, wenn diese Momentaufnahme entscheidend für deine Verbeamtung wäre. Anders sieht es aus, wenn du schon länger mit Depression, Zwang, Angst, Panikattacken oder anderen
Beeinträchtigungen zu kämpfen hast. Dann solltest du dich fragen oder dir Beratung holen, ob du auf lange Sicht wirklich für diesen Beruf geeignet bist oder ob dir eine begleitende Therapie
helfen kann.
Wenn du mehr wissen möchtest, lies die weiteren Quellen unten und
ruf mich am besten an: 01523 824 5200
Alles Gute für Dich und Deinen Weg,
Dein Mario Hauff
[1]https://de.statista.com/themen/161/burnout-syndrom/
[2]https://www.anwalt.de/rechtstipps/psychotherapie-und-verbeamtung_108031.html
[3]https://www.aerzteblatt.de/archiv/170601/Lehrergesundheit
[4]https://info-beihilfe.de/verbeamtung-trotz-psychotherapie/
[5]https://www.jetzt.de/job/junge-lehrer-werden-nach-psychotherapie-nicht-verbeamtet